Der Satzungskontrollausschuss | |
| Der Satzungskontrollausschuss ist eine Einrichtung innerhalb des Verbandes der Vereine Deutscher Studenten. Seine Aufgaben sind in § 20 der Verbandssatzung von 2002/2004 festgelegt. Er hat auf Antrag des Verbandsvorstandes oder eines Mitgliedes – dies kann ein Altherrenbund oder ein aktiver Bund sein, nicht jedoch ein einzelner Bundesbruder – Beschlüsse der Verbandstagung auf das rechtmäßige Zustandekommen und/oder auf die Übereinstimmung mit der Verbandssatzung zu überprüfen Der Satzungskontrollausschuss ist eine Einrichtung innerhalb des Verbandes der Vereine Deutscher Studenten.
Ein solcher Antrag muss dem Satzungskontrollausschuss innerhalb von sechs Monaten nach der Beschlussfassung zugestellt sein.
Nicht rechtmäßig zustande gekommene oder satzungswidrige Beschlüsse der Verbandstagung erklärt der Satzungskontrollausschuss für nichtig, d.h. sie sind von Anfang an unwirksam. Ansonsten stellt er ihre Wirksamkeit fest. Der Satzungskontrollausschuss besteht aus fünf Personen. Von ihnen sollen mindestens zwei den aktiven Bünden angehören. Zwei weitere Personen werden als Ersatzmitglieder gewählt.
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Leiter Satzungskontrollausschuss: