Verband


Gliederung des Verbandes

Organisation
Die Struktur unseres Verbandes spiegelt das sog. Verbandsprinzip wider. – Alle Vereine sind ähnlich gegliedert, tragen keine Farben und sind nichtschlagend; alle führen die Farben Schwarz-Weiß-Rot, nur der VDSt zu Wien Philadelphia führt die Farben Schwarz-Rot-Gold mit rosa Perkussion. Seit der VT 1920 gilt zwischen allen Mitgliedern aller aktiven Bünde die Anrede ”Bundesbruder“ und das bundesbrüderliche Du, und die VT 1936 führte den Duz-Comment zwischen allen Verbandsmitgliedern ein, der seither für alle Alte Herren und alle studentischen Mitglieder gilt. Die 94. VT 1975 in Duderstadt schließlich empfahl, daß sich alle VDSter mit ”Bundesbruder“ anreden sollten, womit die Anrede ”Alter Herr“ entfiele. Ob dieser Rat sinnvoll ist und sich durchsetzt, wird freilich erst die Zukunft erweisen. – Schon seit der VT 1882 wird jeder VDSter bei einem Wechsel des Hochschulortes automatisch Mitglied des VDSt an dem neuen Studienort. – Seit der VT 1953 gibt es nur einen einzigen Verband, dem alle Gliederungen (aktive Bünde, Altherrenbünde, Gauverbände und örtliche Vereinigungen) angehören, eine gemeinsame VT regelt die Verbandsgeschicke und wählt einen gemeinsamen Verbandsvorstand.

Das oberste Organ des Verbandes der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt) ist die Verbandstagung (VT), welche jährlich zusammentritt. Sie setzt sich aus Vertretern der aktiven Bünde, der AHBünde und der Gauverbände zusammen; die Vertreter der Gauverbände haben jedoch nur bei der Wahl der Beisitzer im Verbandsvorstand (s. u.) und in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, Stimmrecht. Die Verbandstagung entscheidet über alle wichtigen Fragen des Verbandes; sie wählt insbesondere den Verbandsvorstand, den Bund, der den Verbandsehrenrat stellt und die fünf Mitglieder des Satzungskontrollausschusses. Der Verbandsvorsitzende wird von den Vertretern der aktiven Bünde und der AHBünde gewählt; die Vertreter der aktiven Bünde wählen einen aktiven Bund, der aus seiner Mitte den Vorortsvorsitzenden (VV) und den Vorortsausschuß bestimmt, die Vertreter der AH-Bünde und Gauverbände vier Alte Herren als weitere Mitglieder des Verbandsvorstandes.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem Verbandsvorstand die Ferdinand-Friedensburg-Stiftung, das Amt für politische Bildung (ApB) mit seinen verschiedenen Referaten, die Verbandszeitschrift Akademische Blätter, die Verbandsgeschäftsstelle, das Bauamt, das Sozialamt, das Verbandsarchiv, die Verbandskartei und die Zentralstelle für Werbung zur Verfügung.
Die Leitung dieser Verbandsämter bestimmt der Verbandsvorstand.

Wie der Verband, so sind auch die einzelnen Bünde streng demokratisch organisiert. Wie auf Verbandsebene die VT, entscheidet in den aktiven Bünden über alle wichtigen Fragen der Convent, bei den Altherrenbünden die Haupt- oder Mitgliederversammlungen. Auf den Conventen hat jeder endgültig in den VVDSt (KV) aufgenommene Bbr. volles Stimmrecht, auf den Hauptversammlungen jeder AH eines Bundes. Wir nennen dieses demokratische Prinzip Conventsprinzip. Auf Conventen geschieht so ein wesentlicher Teil der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit einer Korporation! Jeder Bund – und
zwar Aktivitas und AH-Bund gemeinsam – verfügt über einen aus Aktiven und Alten Herren bestehenden Ehrenrat, der für die Schlichtung von Streitigkeiten jeder Art innerhalb des Bundes zuständig ist. Der Verbands-Ehrenrat ist Berufungs- und Revisionsinstanz für die einzelnen Bundes-Ehrenräte; sein Wirken erfolgt im Rahmen der Ehrenratssatzung unseres Verbandes.

Die Mitgliedschaft der Aktiven ist an den Studienort gekoppelt, d. h. Aktive sind stets nur in einem Bund Mitglied. In einem AH-Bund kann jeder, der während seiner Studienzeit im zugehörigen aktiven Bund aktiv war, ordentliches Mitglied werden, so daß hier auch Doppelmitgliedschaften möglich sind. Die Mitgliedschaft in einem Gauverband und einer örtlichen Vereinigung (AH-Stammtisch) erwirbt jeder AH automatisch, wenn sein Wohnsitz im Gebiet dieses Gauverbandes liegt.
 


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