| Nach der Verbandstagung (VT) ist der Verbandsvorstand das zweitwichtigste Organ des VVDSt. Dem Vorstand liegt im Rahmen der von der Verbandstagung gegebenen Richtlinien die Leitung des Verbandes ob. Er ist der Verbandstagung für die Durchführung der von ihr beschlossenen Richtlinien und Aufträge verantwortlich. Der Verbandsvorstand setzt sich aus fünf von der VT gewählten Vertretern der Altherrenschaft und einem sog. "Vorortsausschuss" von vier Mitgliedern eines zum Vorort gewählten aktiven Bundes zusammen. Als Vertreter nach außen steht der Pressereferent den Verbandsvorstand bei. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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