|
Institutionen des Verbandes
|
|
Die VDSt Akademie ist eine Einrichtung des Verbandes der Vereine Deutscher Studenten e.V. . Sie verfolgt das Ziel, zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen die notwendigen, fundierten Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten und diese in die Meinungsbildungsprozesse von Bürgern und Institutionen einfließen zu lassen. Der notwendige Sachverstand wird primär aus eigenen Reihen gewonnen, es werden aber auch Kontakte zu anderen „Denkfabriken“ unterhalten. |
|
weiter …
|
|
|
Ämter, Ausschüsse und weitere Aufgaben
|
Nachdem die – 1881 gegründete, dem Verband nur nahestehende – Kyffhäuserzeitung nach wenigen Jahren eingegangen war, gründete der Verband selbst 1886 die Akademischen Blätter, deren erste Nummer zum 1. April desselben Jahres erschien; mithin stand unsere Verbandszeitschrift 2005 im 107. Jahrgang. |
|
weiter …
|
|
|
Ämter, Ausschüsse und weitere Aufgaben
|
Das Amt für politische Bildung (ApB) ist nach § 17 der Verbandssatzung eine ständige Einrichtung des Verbandes. Es erfüllt folgende Funktionen im Verbandsleben des VVDSt:
- Tagungen, Seminare, Diskussionsabende durchzuführen, die der Persönlichkeitsbildung, der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bewußtseinsbildung dienen und auf das spätere Berufsleben vorbereiten;
- bietet den Bünden durch Anregungen, Ratschläge und Unterlagen Hilfen für ihre theoretische Arbeit;
- berät bei Reisen ins Ausland, vor allem bei Reisen in die Gebiete des deutschsprachigen Kulturkreises.
|
|
weiter …
|
|
|
Ämter, Ausschüsse und weitere Aufgaben
|
Das Bauamt berät und unterstützt die Bünde beim Neu-, Aus- und Umbau sowie bei Reparaturen und Instandhaltung ihrer Häuser und Heime. Seit dem 1. Januar 1966 besteht ein Baufonds, in dem durch jährliche Umlage bei den Alten Herren und Aktiven Mittel gesammelt werden, die vorzugsweise zur Restfinanzierung von Heimen, aber auch als Zuschuß für dringend notwendige Reparaturen dienen sollen. |
|
weiter …
|
|
|
Ämter, Ausschüsse und weitere Aufgaben
|
|
Der Satzungskontrollausschuss ist eine Einrichtung innerhalb des Verbandes der Vereine Deutscher Studenten. Seine Aufgaben sind in § 20 der Verbandssatzung von 2002/2004 festgelegt. Er hat auf Antrag des Verbandsvorstandes oder eines Mitgliedes – dies kann ein Altherrenbund oder ein aktiver Bund sein, nicht jedoch ein einzelner Bundesbruder – Beschlüsse der Verbandstagung auf das rechtmäßige Zustandekommen und/oder auf die Übereinstimmung mit der Verbandssatzung zu überprüfen |
|
weiter …
|
|
|
Ämter, Ausschüsse und weitere Aufgaben
|
|
Das Sozialamt will allen Bundesbrüdern helfen, die – aus welchen Gründen immer – in eine der vielen Nöte unseres Lebens geraten sind. Das Sozialamt wurde in den Jahren der Wiedergründung unseres Verbandes geschaffen, um allen Bundesbrüdern helfen zu können, die infolge der besonderen politischen Verhältnisse, bedingt durch die Teilung unseres Vaterlandes, oder durch späte Heimkehr aus der Kriegsgefangenschaft, oder durch eine strukturelle wirtschaftliche Änderung in ihrem Fachgebiet damals in Not geraten waren. |
|
weiter …
|
|
|
Ämter, Ausschüsse und weitere Aufgaben
|
Das sehr umfangreiche Archiv des Kyffhäuser-Verbandes, das seit 1938 beim Preußischen Geheimen Staatsarchiv deponiert war, ist seit 1945 verschollen. Einige Akten und Dokumente – insgesamt noch keine 100 Einzelbände – haben bei einzelnen VDStern den Krieg überdauert und wurden von der 1951 in Bonn gegründeten Nachfolge-Organisation des Kyffhäuser-Verbandes, dem Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt), gesammelt. |
|
weiter …
|
|
|
Organisation des VVDSt
|
Die Struktur unseres Verbandes spiegelt das sog. Verbandsprinzip wider. – Alle Vereine sind ähnlich gegliedert, tragen keine Farben und sind nichtschlagend; alle führen die Farben Schwarz-Weiß-Rot, nur der VDSt zu Wien Philadelphia führt die Farben Schwarz-Rot-Gold mit rosa Perkussion. Seit der VT 1920 gilt zwischen allen Mitgliedern aller aktiven Bünde die Anrede ”Bundesbruder“ und das bundesbrüderliche Du, und die VT 1936 führte den Duz-Comment zwischen allen Verbandsmitgliedern ein, der seither für alle Alte Herren und alle studentischen Mitglieder gilt. Die 94. VT 1975 in Duderstadt schließlich empfahl, daß sich alle VDSter mit ”Bundesbruder“ anreden sollten, womit die Anrede ”Alter Herr“ entfiele. Ob dieser Rat sinnvoll ist und sich durchsetzt, wird freilich erst die Zukunft erweisen. – Schon seit der VT 1882 wird jeder VDSter bei einem Wechsel des Hochschulortes automatisch Mitglied des VDSt an dem neuen Studienort. – Seit der VT 1953 gibt es nur einen einzigen Verband, dem alle Gliederungen (aktive Bünde, Altherrenbünde, Gauverbände und örtliche Vereinigungen) angehören, eine gemeinsame VT regelt die Verbandsgeschicke und wählt einen gemeinsamen Verbandsvorstand.
Das oberste Organ des Verbandes der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt) ist die Verbandstagung (VT), welche jährlich zusammentritt. Sie setzt sich aus Vertretern der aktiven Bünde, der AHBünde und der Gauverbände zusammen; die Vertreter der Gauverbände haben jedoch nur bei der Wahl der Beisitzer im Verbandsvorstand (s. u.) und in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, Stimmrecht. Die Verbandstagung entscheidet über alle wichtigen Fragen des Verbandes; sie wählt insbesondere den Verbandsvorstand, den Bund, der den Verbandsehrenrat stellt und die fünf Mitglieder des Satzungskontrollausschusses. Der Verbandsvorsitzende wird von den Vertretern der aktiven Bünde und der AHBünde gewählt; die Vertreter der aktiven Bünde wählen einen aktiven Bund, der aus seiner Mitte den Vorortsvorsitzenden (VV) und den Vorortsausschuß bestimmt, die Vertreter der AH-Bünde und Gauverbände vier Alte Herren als weitere Mitglieder des Verbandsvorstandes.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem Verbandsvorstand die Ferdinand-Friedensburg-Stiftung, das Amt für politische Bildung (ApB) mit seinen verschiedenen Referaten, die Verbandszeitschrift Akademische Blätter, die Verbandsgeschäftsstelle, das Bauamt, das Sozialamt, das Verbandsarchiv, die Verbandskartei und die Zentralstelle für Werbung zur Verfügung. Die Leitung dieser Verbandsämter bestimmt der Verbandsvorstand.
Wie der Verband, so sind auch die einzelnen Bünde streng demokratisch organisiert. Wie auf Verbandsebene die VT, entscheidet in den aktiven Bünden über alle wichtigen Fragen der Convent, bei den Altherrenbünden die Haupt- oder Mitgliederversammlungen. Auf den Conventen hat jeder endgültig in den VVDSt (KV) aufgenommene Bbr. volles Stimmrecht, auf den Hauptversammlungen jeder AH eines Bundes. Wir nennen dieses demokratische Prinzip Conventsprinzip. Auf Conventen geschieht so ein wesentlicher Teil der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit einer Korporation! Jeder Bund – und zwar Aktivitas und AH-Bund gemeinsam – verfügt über einen aus Aktiven und Alten Herren bestehenden Ehrenrat, der für die Schlichtung von Streitigkeiten jeder Art innerhalb des Bundes zuständig ist. Der Verbands-Ehrenrat ist Berufungs- und Revisionsinstanz für die einzelnen Bundes-Ehrenräte; sein Wirken erfolgt im Rahmen der Ehrenratssatzung unseres Verbandes.
Die Mitgliedschaft der Aktiven ist an den Studienort gekoppelt, d. h. Aktive sind stets nur in einem Bund Mitglied. In einem AH-Bund kann jeder, der während seiner Studienzeit im zugehörigen aktiven Bund aktiv war, ordentliches Mitglied werden, so daß hier auch Doppelmitgliedschaften möglich sind. Die Mitgliedschaft in einem Gauverband und einer örtlichen Vereinigung (AH-Stammtisch) erwirbt jeder AH automatisch, wenn sein Wohnsitz im Gebiet dieses Gauverbandes liegt. |
| |
| |
|
|