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Der Satzungskontrollausschuss PDF Drucken E-Mail

Der Satzungskontrollausschuss ist eine Einrichtung innerhalb des Verbandes der Vereine Deutscher Studenten.

Seine Aufgaben sind in § 20 der Verbandssatzung von 2002/2004 festgelegt.
Er hat:

  • auf Antrag des Verbandsvorstandes oder eines Mitgliedes – dies kann ein Altherrenbund oder ein aktiver Bund sein, nicht jedoch ein einzelner Bundesbruder – Beschlüsse der Verbandstagung auf das rechtmäßige Zustandekommen und/oder auf die Übereinstimmung mit der Verbandssatzung zu überprüfen.

Ein solcher Antrag muss dem Satzungskontrollausschuss innerhalb von sechs Monaten nach der Beschlussfassung zugestellt sein.

  • die Übereinstimmung der Satzungen der Mitglieder (Altherrenbünde und aktive Bünde) mit der Verbandssatzung festzustellen,
  • die Satzungen neuer Mitglieder vor deren Aufnahme in den Verband auf die Übereinstimmung mit der Verbandssatzung festzustellen.

Nicht rechtmäßig zustande gekommene oder satzungswidrige Beschlüsse der Verbandstagung erklärt der Satzungskontrollausschuss für nichtig, d.h. sie sind von Anfang an unwirksam. Ansonsten stellt er ihre Wirksamkeit fest.
Altherrenbünde und aktive Bünde sind verpflichtet, ihre Satzungen bei Änderungen oder Neufassungen dem Satzungskontrollausschuss umgehend vorzulegen.
Seine Entscheidungen veröffentlicht der Satzungskontrollausschuss in geeigneter Weise.

Der Satzungskontrollausschuss besteht aus fünf Personen. Von ihnen sollen mindestens zwei den aktiven Bünden angehören. Zwei weitere Personen werden als Ersatzmitglieder gewählt.
Die Wahl der Mitglieder des Satzungskontrollausschusses erfolgt auf einer Verbandstagung für eine Dauer von fünf Jahren.

ImageLeiter Satzungskontrollausschuss:
Bernd Erasmus

 
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